Der Schuleintritt ist immer ein Meilenstein im Leben eines Kindes. Welche sprachlichen Fähigkeiten sollte ein Kind aber zu Schulbeginn mitbringen?
Ein etwa sechsjähriges Kind hat den Erwerb der Muttersprache eigentlich abgeschlossen. Es sollte in der Lage sein gängige Kommunikationsformen und Kommunikationsregeln zu beherrschen. (Begrüßung, Fragen nach Spielsachen und Personen, Aussprechen einer Geburtstagseinladung, kurze und zu einer kindgemäßen Situation passende Dialoge etc.). Das Sprachverständnis für alltägliche Aufgabenstellungen und Sachverhalte sollte um das sechste Lebensjahr keine Probleme mehr bereiten. Der Grundwortschatz in der Muttersprache weist im aktiven Wortschatz mindestens 2000 bis 2500 Worte auf, der passive Wortschatz ist je nach Angebot wesentlich höher. Die Lautbildung sollte mit Schuleintritt unauffällig sein. Dies bedeutet, dass alle Laute und Lautverbindungen der Muttersprache beherrscht werden.
Mit sechs Jahren ist da Kind in der Lage Sachverhalte in vollständigen Sätzen auszudrücken. Satzbau und Satzgliederung entsprechen der lokalen Umgangssprache. Vergangenheit und Zukunft sowie Gliedsätze werden situationsadäquat angewandt. In diesem Zusammenhang sind weiters die Hörmerkspanne (Anzahl der Silben in Worten sowie Anzahl der Worte in Sätzen), die Fähigkeit zur phonologischen Bewusstheit ( Reimen, Anlautlokalisation, etc.) und die Fähigkeit zum Erkennen und Wiedergeben logischer Abfolgen (Bildgeschichte) von großer Bedeutung. (Aus: Maria Petek / Sani Brigitte, Sprachförderung im Schuleingangsbereich)
Um allen Kindern die bestmöglichste Förderung zukommen zu lassen, gibt es für Kinder mit Sprachauffälligkeiten an unserer Schule den Sprachheilkurs. Für alle Schüler der ersten Klassen gibt es eine Wochenstunde zur Förderung der phonologischen Kompetenzen.
Mit Hilfe dieser Angebote bzw. der Unterstützung durch die Eltern lassen sich sprachliche Rückstände meist rasch aufholen.