Autonome Tage:
Für das Schuljahr 2023/24 wurden schulautonome Tage im gesamten Schulzentrum abgestimmt. Beim Klassenforum wird das Ergebnis bekannt gegeben, im Schulforum muss dieses dann noch beschlossen werden und danach werden Sie so rasch wie möglich informiert.
Abmeldung vom Religionsunterricht
Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist jedes Jahr von den Erziehungsberechtigten neu zu beantragen und kann nur während der ersten 5 Tage des Schuljahres schriftlich bei der Schulleitung erfolgen.
Beurlaubung von Schülern:
Wenn Ihr Kind zu einem vorhersehbaren Termin vom Unterricht befreitwerden soll, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag.Einzelne Stunden bis zu einem Tag können von der Klassenlehrerin genehmigtwerden. Zwei Tage bis eine Woche bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Mehr als eine Woche kann nur von der Bildungsdirektion (Formular) genehmigt werden. Anträge dafür finden Sie auf der Homepage der Bildungsdirektion Steiermark. Ich möchte Sie aber bitten, sorgfältig mit den Anträgen auf Beurlaubung umzugehen. Es schmälert den Stellenwert der schulischen Arbeit, wenn diese der Urlaubs- und Freizeitplanung untergeordnet wird. Zudem widerspricht es den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflicht. Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigen Gründen auszusprechen, die im Schulunterrichtsgesetz genau definiert sind (Arztbesuche, einmalige familiäre Anlässe, Beerdigungen, Verhinderungen am Schulweg….) Das Gesetz untersagt es uns, Urlaubstage zu genehmigen.
Elternsprechtage:
An unserer Schule finden pro Jahr zwei Elternsprechtage statt (voraussichtlich Ende November und Mitte Mai) – die Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Zeitnah zu den Zeugnissen finden Gespräche mit SchülerInnen-LehrerInnen und Eltern statt, in denen der Leistungsstand besprochen wird.
Elternverein:
Wir haben einen sehr aktiven Elternverein an unserer Schule. Die Obfrau ist Frau Wenzl Sonja . Sie ist per Mail unter elternverein.vshitzendorf@gmail.com erreichbar.Kinder, deren Eltern Mitglieder des Elternvereins sind, bekommen das ganze Jahrüber die Schulhefte gratis. Für Geschwister gibt es eine Vergünstigung. Schön wäre es, wenn viele Eltern aktiv mitarbeiten könnten.
Direktion (Erreichbarkeit):
Schulleiterin Sabine Mausser, BEd ist von Mo – Fr ab 7.30 Uhr bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde unter 03137/2335 720 oder unter vs.direktion@vs.hitzendorf.at per Mail errreichbar.
Vertretung: Michaela Gissing-Pesenhofer (1.Stock)
Erreichbarkeit der Eltern:
Sie erhalten von der Klassenlehrerin Ihres Kindes ein Formblatt, auf dem Sie bitte folgende Daten bekannt geben:
Name des Kindes, Sozialversicherungsnummer, Erreichbarkeit der Eltern indringenden Fällen.
Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn sich die Anschrift oder Telefonnummer ändert.
Geldbeträge:
Bitte geben Sie die erforderlichen Geldbeträge Ihrem Kind möglichst genau mit. Wir haben kein Wechselgeld im Haus.
Gefährliche Gegenstände:
Gefährliche oder bedrohliche Gegenstände wie z.B. scharfe Messer dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
Handy:
In der Schule herrscht gemäß Hausordnung absolutes Handyverbot! Falls Ihr Kind ein Handy hat: Es muss auf alle Fälle ab 07:30 Uhr bzw. ab dem Betreten des Hauses für die Frühaufsicht ausgeschaltet werden und darf erst nach Verlassen des Schulhauses wieder eingeschaltet werden. In dringenden Fällen können die Kinder in der Direktion telefonieren. Bei einmaligem Verstoß wird das Handy bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgegeben und darf erst am Ende des Unterrichtstages wieder abgeholt werden. Bei mehrmaligem Verstoß fordern wir die SchülerInnen auf, uns das Handy auszuhändigen. Die Eltern werden umgehend informiert und gebeten, das Handy in der Schule abzuholen. Gleiches gilt für die Benutzung von Smartwatches und ähnlichen Geräten.
Hausaufgaben:
Hausaufgaben ergänzen die Arbeit der Schule. In der Regel sollten sie in nicht allzu langer Zeit erledigt werden können. Wichtig bleibt auch bei den Hausaufgaben: Lassen Sie die Kinder möglichst selbstständig arbeiten und dabei lernen, Eigenverantwortung zu übernehmen. Bei Schwierigkeiten sprechen Sie bitte unbedingt mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer.
Hausordnung:
Hier finden Sie alle Informationen zur Hausordnung, zu den Verhaltensvereinbarungen und den Hofpausen-Regeln der Volksschule Hitzendorf.
Homepage:
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter: http://www.vs.hitzendorf.at/
Wir bemühen uns um aktuelle Beiträge und freuen uns auch über Rückmeldungen.
Impfungen:
Werden von der BH Graz Umgebung in der Schule durchgeführt. Sie erhalten zeitgerecht Einverständniserklärungen – bitte diese auch, wenn Ihr Kind nicht geimpft wird,wieder der Schule rückzumitteln. Geimpft werden kann das Kind nur, wenn die Genehmigung vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht sind.
Informationen von der Schule (Erhebungen usw.):
Manchmal bekommen Sie Informationen mit nach Hause geschickt, die für Sie persönlich vielleicht nicht wichtig sind (z.B. Mitteilung über die Durchführungeiner Impfung) Es kann ja sein, dass Sie mit ihrem Kind grundsätzlich selbstzum Arzt gehen wollen. Bitte in so einem Fall das Blatt einfach durchstreichen,unterschreiben und wieder in die Schule mitschicken. Nur so können wir sicher sein, dass Sie die Information sehr wohl bekommen haben, aber nicht in Anspruch nehmen.
Jause:
Bitte denken Sie an die Gesundheit Ihres Kindes und geben Sie ihm/ihr eine gesunde Jause mit. Getränke in Glasflaschen sind aus Sicherheitsgründen verboten!
In der großen Pause werden in der Schule Äpfel von Hitzendorfer Bauern angeboten.
Klassenforum:
Innerhalb der ersten 8 Schulwochen wird in jeder Klasse die erste Sitzung des Klassenforums abgehalten: Wahl des Klassenelternvertreters/-vertreterin und Klassenelternstellvertreters/-stellvertreterin, Beratung über wichtige Fragen des Unterrichtes und der Erziehung, Entscheidung über die Form der Leistungsbeurteilung, Sammlungen, schulbezogene Veranstaltungen, allgemeiner Informationsaustausch…Die Einladung ergeht rechtzeitig an alle Eltern
Krankmeldung:
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, so haben Sie die Möglichkeit, in der Schule anzurufen oder eine Nachricht per E-Mail an die Klassenlehrerin oder an die Direktion zu schreiben. Sollte Ihr Kind in der Schule erkranken, werden Sie von uns verständigt. Gerade im heurigen Schuljahr, das im Schatten der Corona-Pandemie startet, bitten wir Sie wirklich, ihr Kind genau zu beobachten, wenn es Krankheitszeichen zeigt. Schätzen Sie ein, ob ihr Kind etwas "ausbrütet". Im schlimmsten Fall lassen Sie es lieber einen Tag länger daheim. Sollte ein Kind/eine Lehrperson in der Schule als Corona-Verdachtsfall erkannt werden, müssen wir die Behörde verständigen. Diese entscheidet dann über den weitern Ablauf, wie z.B. Testung vor Ort oder daheim, Quarantäne...
Krisenhilfe:
Wenn Sie Unstützung brauchen finden Sie alle Möglichkeiten, die die Schule bieten kann hier.
Läuse:
Sollten Sie bei Ihrem Kind einen Lausbefall feststellen, bitte umgehend dem/der Klassenlehrer/in mitteilen! Es ergeht dann „Lausalarm“ an alle (natürlich ohne Angabe des Namen des Kindes, bei dem Läuse festgestellt wurden) mit der Empfehlung, Maßnahmen in Bezug auf Lausbefall zu treffen.
Mitteilungen der Schule:
Besonders in den ersten Wochen werden viele Mitteilungen ins Haus „flattern“ –unterstützen Sie Ihr Kind und die Schule, indem Sie bitte täglich die Schultasche Ihres Kindes durchforsten. Allmählich sollte Ihr Kind jedoch in der Lage sein, Ihnen selbstständig die Mitteilungen der Schule vorzulegen. Nachmittagsbetreuung: SchülerInnen, die die Nachmittagsbetreuung besuchen, gehen unverzüglich nach Unterrichtsende in den Raum für die Nachmittagsbetreuung. Dort werden sie schon erwartet.
Nachmittagsbetreuung (GTS):
SchülerInnen, die die Nachmittagsbetreuung(GTS) besuchen, gehen unverzüglich nach Unterrichtsende in den Raum für die Nachmittagsbetreuung. Dort werden sie schon erwartet.
Religiöse Übungen:
Wann die jeweiligen religiösen Übungen (Schulmessen) stattfinden wird jedes Jahr neu beschlossen – sie bekommen rechtzeitig eine Verständigung.
Schularzt:
In der ersten und dritten Schulstufe findet die schulärztliche Untersuchung statt. Frau Dr. Begic und Frau Dr. Barilich führen diese Untersuchung durch. Diese Untersuchung ist verpflichtend. Eine WEigerung muss in der Bildungsdirektion gemeldet werden. Es ist den Erziehungsberechtigten aber gestattet, dass sie bei der Untersuchung dabei sind.
Schulbücher:
Ihr Kind bekommt die Schulbücher in der Schule ausgehändigt.
Schulbus:
Anträge werden nur für Busunternehmen Verbundlinien ausgefüllt. Die kleinen Busunternehmen haben eigene Formulare.
Grundsätzlich werden alle Schulbusunternehmen über Unterrichtsentfall, autonomeTage… verständigt, sodass ein reibungsloser Transport gewährleistet werdenkann. In Einzelfällen passiert es ab und zu, dass SchülerInnen den Schulbus versäumen. In diesem Fall sollen die Kinder wieder ins Schulhaus kommen und eine Lehrerin oder den Schulwart bitten, die Eltern zu verständigen.
Da wir die Kinder stets pünktlich entlassen und wir danach keinen Einfluss mehr haben, ob sie sich „vertrödeln“, ersuche ich Sie, Ihr Kind besonders inder ersten Zeit daran zu erinnern, ohne Umwege zum Schulbus zu gehen.
Sprechstunden:
Nach Terminabsprachen stehen Ihnen die Lehrer/innen gerne für Gespräche zur Verfügung.
Schulmilch:
Verschiedene Milchprodukte können beim Automaten im Foyer gekauft werden.
Schulordnung:
Die Schulordnung bezieht sich auf einen Gesetzestext, der für alle Schulen gilt und in allen Schulen anzuwenden ist. Sie können die Schulordnung hier nachlesen.
Schultasche:
Der Klassenlehrerin ist es zeitlich unmöglich, die Schultaschen täglich auf ihren Inhalt zu überprüfen. Achten Sie als Elternteil darauf, dass die Kinder nicht zu viele unnötige Sachen mitschleppen und die Schultaschen dadurch zu schwer werden.
Schulwart:
Herr Stieber Andreas Handy: 0664/ 46 30 386
Herr Kolb Franz Handy: 0664/ 855 66 17
Störungsfreier Unterricht:
Einer unserer Schwerpunkte ist „Störungsfreier Unterricht“.
Wir wollen die wertvolle Unterrichtszeit den Kindern widmen.
Schicken Sie ihr Kind bitte rechtzeitig in die Schule (7.30 Uhr spätestens wäre gut) und ersparen Sie ihm damit Stress. So kann es in der Früh noch in Ruhe die Schulsachen auspacken, mit den anderen Kindern spielen oder tratschen.
Manche Kinder wollen der Lehrerin Dinge erzählen, die sie am Vortag oder auf dem Schulweg erlebt haben. Das alles braucht Zeit ……
Haben Sie bitte daher auch Verständnis dafür, dass Elterngespräche am Vormittag nur nach Vereinbarung stattfinden können.
Unfälle:
Schülerunfälle während der Unterrichtszeit, bei der eine ärztliche Behandlung benötigt wurde, müssen von der Direktion innerhalb von 3 Tagen der AUVA gemeldet werden. Grundsätzlich werden die Erziehungsberechtigten sofort verständigt – daher ist es außerordentlich wichtig, dass Sie der Klassenlehrerin Ihres Kindes Ihre Erreichbarkeit mitteilen.
Versicherung:
Für Ihr Kind besteht eine Unfallversicherung, die alle schulischenVeranstaltungen (auch den Schulweg) einschließt. Für Sachschäden und Diebstähle besteht kein Versicherungsschutz.
Wertsachen:
Wertsachen oder größere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgegeben werden, da für sie keine Haftung übernommen werden kann. (Die SchülerInnen sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich). Gefundene Gegenstände, Turnschuhe, Kleidung… werden gesammelt und warten auf Abholung!
Versicherung:
Für Ihr Kind besteht eine Unfallversicherung,die alle schulischen Veranstaltungen (auch den Schulweg) einschließt. Für Sachschäden und Diebstähle besteht kein Versicherungsschutz.
Zusammenarbeit:
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit der Klassenlehrerin über die Entwicklung des Kindes auszutauschen und im Fall von Problemen Lösungsmöglichkeiten zu besprechen.
Nur in Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist eine bestmögliche Förderung für Ihr Kind möglich.